Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: Fristen, FinanzOnline, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Werbungskosten einfach erklärt.

FinanzVerstehen.at | Dyllan G.

6/4/20263 min lesen

Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Viele Arbeitnehmer in Österreich verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen. Dabei dauert die Einreichung oft nur wenige Minuten und kann sich finanziell lohnen.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wer eine Arbeitnehmerveranlagung machen sollte

  • Welche Fristen gelten

  • Welche Kosten du absetzen kannst

  • Wie du FinanzOnline nutzt

  • Wie du bis zu 5 Jahre rückwirkend Geld zurückholen kannst

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Die Arbeitnehmerveranlagung (früher oft als "Steuerausgleich" oder "Lohnsteuerausgleich" bezeichnet) ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen.

Besonders interessant ist sie für Personen, die:

  • Werbungskosten hatten

  • Pendler sind

  • Kinder haben

  • Fortbildungen bezahlt haben

  • Arbeitsmittel angeschafft haben

  • nicht das ganze Jahr gearbeitet haben

Bis wann muss die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden?

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform einreichen möchte, muss die geltenden Fristen des Finanzamts beachten.

Für die Online-Einreichung über FinanzOnline gelten in der Regel längere Fristen als bei der Papierform.

Da Fristen sich ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Informationen direkt beim Bundesministerium für Finanzen zu prüfen.

Gute Nachricht: Bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich

Viele wissen nicht:

Du kannst eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen.

Das bedeutet im Jahr 2026:

  • 2025

  • 2024

  • 2023

  • 2022

  • 2021

können noch berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer also mehrere Jahre nichts eingereicht hat, sollte prüfen, ob ihm noch Geld zusteht.

Schritt 1: Lohnzettel prüfen

Dein Arbeitgeber übermittelt den Jahreslohnzettel (L16) elektronisch an das Finanzamt.

Laut Arbeiterkammer erfolgt diese Übermittlung grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres.

Deshalb empfiehlt es sich häufig, die Arbeitnehmerveranlagung erst ab März durchzuführen.

Der Vorteil:

Du musst den Lohnzettel normalerweise nicht selbst hochladen.

Schritt 2: In FinanzOnline einloggen

Die einfachste Möglichkeit ist die Einreichung über FinanzOnline.

Dort kannst du:

  • deine Daten prüfen

  • die Arbeitnehmerveranlagung starten

  • das Formular L1 ausfüllen

  • den Antrag elektronisch absenden

Für viele Arbeitnehmer dauert die Einreichung weniger als 15 Minuten.

Schritt 3: Wichtige Absetzbeträge nicht vergessen
Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus reduziert direkt die Steuerbelastung.

Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus aktuell bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für volljährige Kinder mit Familienbeihilfe gelten reduzierte Beträge. Wichtig: Der Familienbonus muss bei der Arbeitnehmerveranlagung aktiv beantragt werden. Auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt wurde, sollte er in der Veranlagung nochmals angegeben werden.

Werbungskosten

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Laptop oder Computer

  • Internetkosten

  • Fachliteratur

  • Arbeitsmittel

  • Sprachkurse

  • Aus- und Fortbildungen

  • Telefonkosten

  • beruflich genutzte Software

Belege müssen grundsätzlich nicht mitgeschickt werden, sollten aber für eventuelle Nachfragen aufbewahrt werden.

Pendlerpauschale

Wer einen längeren Arbeitsweg hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann die Pendlerpauschale geltend machen.

Falls sie nicht bereits über den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachträglich beantragt werden.

Häufige Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung

Fehler 1: Keine Arbeitnehmerveranlagung machen

Der größte Fehler ist oft, gar keinen Antrag einzureichen.

Fehler 2: Werbungskosten vergessen

Viele Arbeitnehmer vergessen Fortbildungen, Arbeitsmittel oder berufliche Ausgaben.

Fehler 3: Familienbonus Plus nicht beantragen

Gerade Familien verschenken hier häufig Geld.

Fehler 4: Alte Jahre ignorieren

Wer mehrere Jahre nichts eingereicht hat, sollte prüfen, ob noch Ansprüche bestehen.

Fazit

Die Arbeitnehmerveranlagung gehört zu den einfachsten Möglichkeiten, legal Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.

Besonders interessant ist sie für:

  • Familien

  • Pendler

  • Arbeitnehmer mit Fortbildungen

  • Personen mit Arbeitsmitteln oder Homeoffice-Kosten

  • Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen

Wer noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte sich einige Minuten Zeit nehmen und prüfen, ob Geld zurückzuholen ist.

Je früher du dich darum kümmerst, desto geringer ist die Gefahr, Fristen zu versäumen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen solltest du einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden kontaktieren.

Quellen
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF): Arbeitnehmerveranlagung, Werbungskosten, Familienbonus Plus

  • FinanzOnline

  • Arbeiterkammer Österreich

Finanzverstehen.AT

Lernen Sie mehr über Geld und Vorsorge.

Über UNS

admin@finanzverstehen.at

© 2026. All rights reserved.