Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück
Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: Fristen, FinanzOnline, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Werbungskosten einfach erklärt.
FinanzVerstehen.at | Dyllan G.
6/4/20263 min lesen


Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück
Viele Arbeitnehmer in Österreich verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen. Dabei dauert die Einreichung oft nur wenige Minuten und kann sich finanziell lohnen.
In diesem Artikel erfährst du:
Wer eine Arbeitnehmerveranlagung machen sollte
Welche Fristen gelten
Welche Kosten du absetzen kannst
Wie du FinanzOnline nutzt
Wie du bis zu 5 Jahre rückwirkend Geld zurückholen kannst
Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Arbeitnehmerveranlagung (früher oft als "Steuerausgleich" oder "Lohnsteuerausgleich" bezeichnet) ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen.
Besonders interessant ist sie für Personen, die:
Werbungskosten hatten
Pendler sind
Kinder haben
Fortbildungen bezahlt haben
Arbeitsmittel angeschafft haben
nicht das ganze Jahr gearbeitet haben
Bis wann muss die Arbeitnehmerveranlagung eingereicht werden?
Wer die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform einreichen möchte, muss die geltenden Fristen des Finanzamts beachten.
Für die Online-Einreichung über FinanzOnline gelten in der Regel längere Fristen als bei der Papierform.
Da Fristen sich ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Informationen direkt beim Bundesministerium für Finanzen zu prüfen.
Gute Nachricht: Bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich
Viele wissen nicht:
Du kannst eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen.
Das bedeutet im Jahr 2026:
2025
2024
2023
2022
2021
können noch berücksichtigt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer also mehrere Jahre nichts eingereicht hat, sollte prüfen, ob ihm noch Geld zusteht.
Schritt 1: Lohnzettel prüfen
Dein Arbeitgeber übermittelt den Jahreslohnzettel (L16) elektronisch an das Finanzamt.
Laut Arbeiterkammer erfolgt diese Übermittlung grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres.
Deshalb empfiehlt es sich häufig, die Arbeitnehmerveranlagung erst ab März durchzuführen.
Der Vorteil:
Du musst den Lohnzettel normalerweise nicht selbst hochladen.
Schritt 2: In FinanzOnline einloggen
Die einfachste Möglichkeit ist die Einreichung über FinanzOnline.
Dort kannst du:
deine Daten prüfen
die Arbeitnehmerveranlagung starten
das Formular L1 ausfüllen
den Antrag elektronisch absenden
Für viele Arbeitnehmer dauert die Einreichung weniger als 15 Minuten.
Schritt 3: Wichtige Absetzbeträge nicht vergessen
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus reduziert direkt die Steuerbelastung.
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus aktuell bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für volljährige Kinder mit Familienbeihilfe gelten reduzierte Beträge. Wichtig: Der Familienbonus muss bei der Arbeitnehmerveranlagung aktiv beantragt werden. Auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt wurde, sollte er in der Veranlagung nochmals angegeben werden.
Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben.
Dazu können unter anderem gehören:
Laptop oder Computer
Internetkosten
Fachliteratur
Arbeitsmittel
Sprachkurse
Aus- und Fortbildungen
Telefonkosten
beruflich genutzte Software
Belege müssen grundsätzlich nicht mitgeschickt werden, sollten aber für eventuelle Nachfragen aufbewahrt werden.
Pendlerpauschale
Wer einen längeren Arbeitsweg hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann die Pendlerpauschale geltend machen.
Falls sie nicht bereits über den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nachträglich beantragt werden.
Häufige Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung
Fehler 1: Keine Arbeitnehmerveranlagung machen
Der größte Fehler ist oft, gar keinen Antrag einzureichen.
Fehler 2: Werbungskosten vergessen
Viele Arbeitnehmer vergessen Fortbildungen, Arbeitsmittel oder berufliche Ausgaben.
Fehler 3: Familienbonus Plus nicht beantragen
Gerade Familien verschenken hier häufig Geld.
Fehler 4: Alte Jahre ignorieren
Wer mehrere Jahre nichts eingereicht hat, sollte prüfen, ob noch Ansprüche bestehen.
Fazit
Die Arbeitnehmerveranlagung gehört zu den einfachsten Möglichkeiten, legal Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.
Besonders interessant ist sie für:
Familien
Pendler
Arbeitnehmer mit Fortbildungen
Personen mit Arbeitsmitteln oder Homeoffice-Kosten
Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen
Wer noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte sich einige Minuten Zeit nehmen und prüfen, ob Geld zurückzuholen ist.
Je früher du dich darum kümmerst, desto geringer ist die Gefahr, Fristen zu versäumen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen solltest du einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden kontaktieren.
Quellen
Bundesministerium für Finanzen (BMF): Arbeitnehmerveranlagung, Werbungskosten, Familienbonus Plus
FinanzOnline
Arbeiterkammer Österreich
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